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Gebühren

Patentgebühren im Überblick

Gebühren im Überblick (Stand: 1.Oktober 2009)
Gebührenart  Euro 
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inklusive 10 Patentansprüche)  40,00 Euro 
- für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um  20,00 Euro 
 
Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform (inklusive 10 Patentansprüche)  60,00 Euro 
- für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um  30,00 Euro 
 
Rechercheantragsgebühr   250,00 Euro 
Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag   150,00 Euro 
Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag   350,00 Euro 
 
Jahresgebühr 3. Patentjahr  70,00 Euro 
Jahresgebühr 4. Patentjahr  70,00 Euro 
Jahresgebühr 5. Patentjahr  90,00 Euro 
Jahresgebühr 6. Patentjahr  130,00 Euro 
Einspruchsverfahren  200,00 Euro 

Jahresgebühren fallen vom 3. - 20. Patentjahr regelmäßig in steigender Höhe an. Sie müssen auch für noch nicht erteilte oder im Prüfungsverfahren befindliche Patentanmeldungen gezahlt werden. Anderenfalls erlischt Ihr Patent bzw. gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Die Jahresgebühren verringern sich bei Lizenzbereitschaft nach § 23 Abs. 1 PatG jeweils um die Hälfte.  

PCT-Gebühren beim DPMA

Eine Übersicht der PCT-Gebühren finden Sie hier.

Detaillierte Gebührenübersicht

pdf- Datei Kostenmerkblatt - Liste aller Gebühren und Auslagen

pdf- Datei Hinweise zu Gebühren in Patentsachen

Zahlungsfrist

Abbildung Gebühren für Patentanmeldung

Patentgebühren

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldegebühr innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der Anmeldung beim DPMA eingeht. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen. Außer einer Empfangsbescheinigung wird keine weitere Gebührenbenachrichtigung versandt.

Wie kann man die Gebühren zahlen?

Die Gebühren können Sie wie folgt zahlen:

  • Bareinzahlung an den Schaltern der Dokumentenannahme (in den Dienststellen München und Jena sowie im Technischen Informationszentrum in Berlin);
  • Überweisung auf das Konto der Bundeskasse Weiden bei der Bundesbank München 700 010 54 (BLZ 700 000 00);
  • (Bar-)Einzahlung für das Deutsche Patent- und Markenamt bei einem inländischen oder ausländischen Geldinstitut auf das Konto der Bundeskasse Weiden bei der Bundesbank München 700 010 54 (BLZ 700 000 00)
  • per Einzugsermächtigung von einem Inlandskonto. Bitte verwenden Sie hierzu den amtlichen pdf- Datei Vordruck A 9507.

Überweisung von Gebühren aus dem Ausland

Bei der Überweisung aus dem Ausland geben Sie bitte folgende Daten an:

Begünstigter: Bundeskasse Weiden
Bankbezeichnung: BBk München (= Deutsche Bundesbank Filiale München)
Konto-Nummer: 700 010 54
Bankleitzahl: 700 000 00
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54

Transferkosten bei Auslandsüberweisungen

Bei Auslandsüberweisungen erheben die Kreditinstitute oft Transferkosten, die sie von der ursprünglich aufgegebenen Gebühr in Abzug bringen. Die Folge ist, dass beim DPMA nur ein verminderter Gebührenbetrag gutgeschrieben wird. Dadurch können Ihnen erhebliche Rechtsnachteile entstehen. So gilt in diesem Fall Ihre Anmeldung oder Ihr Antrag als zurückgenommen, da nach den Bestimmungen des Patentkostengesetzes die Gebühr als nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt gilt.

Es empfiehlt sich daher, bei ihrer Bank ausdrücklich zu erklären, dass sämtliche zusätzlich anfallenden Transferkosten von Ihnen übernommen werden.


© 2010 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 07.07.2010 

 

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