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Recherche

Erst recherchieren, dann anmelden!

Hand auf Notebook

Bevor Sie ein Geschmacksmuster anmelden, ist es empfehlenswert, sich über den bestehenden Formenschatz zu informieren und nach bereits eingetragenen Geschmacksmustern zu recherchieren. Das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Designs eingetragen sind. Eine mögliche Verletzung älterer Schutzrechte wird erst im Streitfall durch die Zivilgerichte festgestellt.



Recherche in den Datenbanken des DPMA

Hierzu können Sie in DPMAregister kostenfrei nach Deutschen Geschmacksmustern recherchieren. Neben den Auskünften zu Rechts- und Verfahrenständen bestehender Muster können Sie auch die Bildwiedergaben von Geschmacksmustern einsehen.

Recherche beim HABM und bei der WIPO

Daneben können Sie in den Datenbanken des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt und der Weltorganisation für geistiges Eigentum recherchieren. Auch Recherchen nach Gemeinschaftsgeschmacksmustern oder international registrierten Mustern sind wichtig, denn auch diese können Ihrem deutschen Geschmacksmuster eventuell entgegenstehen.

Mehr zum Thema Recherche finden Sie im pdf- Datei Infoblatt Geschmacksmuster-Recherche im Internet.

Registerauszüge und Akteneinsicht

Sie können beglaubigte und unbeglaubigte Registerauszüge anfordern. Diese erhalten Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 20 Euro beziehungsweise 12 Euro. Schriftliche Auszüge über eingetragene Geschmacksmuster eines bestimmten Anmelders können Sie gegen eine Gebühr von 15 Euro erhalten.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mit einem Antrag auf Akteneinsicht Kopien aus der Verfahrensakte einer Geschmacksmustereintragung anzufordern.

Rat und Hilfe

  • Sie können die Auskunftsstellen des DPMA in München, Berlin und Jena kontaktieren.
  • Die Datenbankhotline Rechercheunterstützung (Telefon: +49 89 2195-3435) beantwortet gerne Ihre Fragen.
  • In den Recherchesälen des DPMA in München und Berlin unterstützen Sie sachkundige Mitarbeiter.
    Sie können dort die umfangreiche Fachbibliothek des Deutschen Patent- und Markenamts nutzen, Recherchen für Ihre Geschmacksmusteranmeldung durchführen oder Einsicht in Akten erhalten.
  • Recherchen nach Geschmacksmustern werden auch von Patentinformationszentren, gewerblichen Informationsvermittlern und Patentberichterstattern angeboten. Für eigene Recherchen stehen Ihnen außerdem PC-Arbeitsplätze in den Recherchesälen der Patentinformationszentren zur Verfügung.


© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | 26.08.2011 

 

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