
Bevor Sie ein Geschmacksmuster anmelden, ist es empfehlenswert, sich über den bestehenden Formenschatz zu informieren und nach bereits eingetragenen Geschmacksmustern zu recherchieren. Das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Designs eingetragen sind. Eine mögliche Verletzung älterer Schutzrechte wird erst im Streitfall durch die Zivilgerichte festgestellt.
Hierzu können Sie in DPMAregister kostenfrei nach Deutschen Geschmacksmustern recherchieren. Neben den Auskünften zu Rechts- und Verfahrenständen bestehender Muster können Sie auch die Bildwiedergaben von Geschmacksmustern einsehen.
Daneben können Sie in den Datenbanken des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt und der Weltorganisation für geistiges Eigentum recherchieren. Auch Recherchen nach Gemeinschaftsgeschmacksmustern oder international registrierten Mustern sind wichtig, denn auch diese können Ihrem deutschen Geschmacksmuster eventuell entgegenstehen.
Mehr zum Thema Recherche finden Sie im
Infoblatt Geschmacksmuster-Recherche im Internet.
Sie können beglaubigte und unbeglaubigte Registerauszüge anfordern. Diese erhalten Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 20 Euro beziehungsweise 12 Euro. Schriftliche Auszüge über eingetragene Geschmacksmuster eines bestimmten Anmelders können Sie gegen eine Gebühr von 15 Euro erhalten.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mit einem Antrag auf Akteneinsicht Kopien aus der Verfahrensakte einer Geschmacksmustereintragung anzufordern.
© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | 26.08.2011